Nach § 10 Abs. 5 der derzeit gültigen Beitrags- und Gebührensatzung städt. Abwasseranlagen der Stadt Rheda-Wiedenbrück haben die Bürger/innen der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Möglichkeit, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitete Wassermenge auf Antrag erstattet zu bekommen (zum Beispiel Wasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird).

Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren (Gartenzähler)

Erläuterung:

Sie können eine Fachfirma beauftragen, Ihnen einen Gartenzähler an Ihrem Außenwasserhahn anzubringen oder Sie erwerben - bei eigenen handwerklichen Fähigkeiten – im Baumarkt einen Gartenzähler (bitte keinen digitalen Gartenzähler, sondern einen herkömmlichen mit Rädchen) und bauen diesen selbst an.

Zur Anmeldung Ihres Gartenzählers bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück verwenden Sie dann das Antragsformular „Antrag auf Ermäßigung von Schmutzwassergebühren“.

Zu dem Antrag wird noch Folgendes benötigt:

  1. Rechnung der Fachfirma über den Einbau bzw. Kaufbeleg über den Erwerb Ihres Gartenzählers
  2. Foto des eingebauten Gartenzählers (Nachweis Anfangs-Zählerstand)

Sobald der Stadt alle Unterlagen vorliegen, wird der Gartenzähler in Ihrer Datei eingerichtet.

Sie müssten dann nur noch daran denken, einmal jährlich zum Ende der Gartensaison (September bis Dezember) -  schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift und Kassenzeichen – Ihren Zählerstand zu melden (dies gern mit Foto und dem Meldebogen „Meldung über den Stand des Gartenzählers“.

Bitte beachten Sie:

Poolwasser wird nicht als Gartenwasser anerkannt. Aufgrund des Zusatzes von Chemikalien wird Poolwasser generell dem Schmutzwasser zugeordnet.

 

Bepflanzter Garten / Außenbereich 

Anmeldeformular,  Rechnung über den Einbau bzw. Kassenbeleg über den Erwerb des Gartenzählers,  erstes Foto des Gartenzählers in eingebautem Zustand.

Jährliche Meldung des Zählerstandes zum Ende der Gartensaison (Sept-Nov), so dass der Verbrauch im Folgejahr (Jan-Feb) im Grundbesitzabgabenbescheid Berücksichtigung finden kann.

Keine von Seiten der Stadt

Sehr zeitnah.  Bei hohem Meldeaufkommen im Herbst 2-6 Wochen (ca. 2.000 Gartenzähler im Stadtgebiet).

Erwerb und Einbau des GZ, dann Anmeldung, anschließend jährliche Meldung des Zählerstandes (wie oben bereits beschrieben)

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I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

Anschrift

  • Rathausplatz 13

  • 33378 Rheda-Wiedenbrück